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Asyl- und Aufenthaltsrecht
Die Ausländerbehörde des Landkreises Fulda ist zuständig für Aufenthaltstitel. Aber manchmal gibt es Fragen, bei denen Sie mehr Hilfe brauchen, zum Beispiel:
- Sie verstehen einen Brief nicht?
- Sie brauchen Hilfe beim Ausfüllen von einem Antrag? (zum Beispiel Verlängerung Ihres Aufenthalts)
- Sie möchten Ihre Frau, Ihren Mann, Ihre Kinder oder Ihre Eltern nach Deutschland holen? (Familiennachzug)
- Sie haben Schwierigkeiten bei dem Kontakt mit Behörden oder dem Anwalt?
Dann können Sie kostenlos Hilfe bei diesen Beratungsstellen bekommen:
- Migrationsberatung (von AWO, Caritas, Bildungsverein Kreidekreis)
- Zentrale Anlaufstellen für Menschen mit Fluchthintergrund (in Bad Salzschlirf, Ebersburg, Gersfeld, Hünfeld, Neuhof)
- Jugendmigrationsdienst
Wenn Sie einen negativen Bescheid zu Ihrem Asylverfahren erhalten haben, können Sie bei diesen Beratungsstellen kostenlos Hilfe bekommen:
- Flüchtlingsberatung der Diakonie
- Asylberatung von Amnesty International im Welcome In! Wohnzimmer
- Asylberatung von Amnesty International im PIT Hünfeld
Erklärvideo zum Aufenthaltsrecht für Geflüchtete.
Dieses und weitere Videos findes Sie auf dem mehrsprachigen Informationsportal www.handbookgermany.de.
Ratgeber für Flüchtlingshelfer
Das Juraforum hat einen Ratgeber für Flüchtlingshelfer veröffentlicht.
In diesem Ratgeber finden sich hilfreiche Informationen zum Thema Asyl und das Asylverfahren.
Außerdem können kostenlose Musteranträge und Dokumente heruntergeladen werden.
Sie finden den Ratgeber hier.
Einbürgerung
Wenn Sie schon länger in Deutschland leben, können Sie eine Einbürgerung machen. Das heißt, Sie bekommen die deutsche Staatsbürgerschaft. Sie haben dann die gleichen Rechte wie alle Deutschen, zum Beispiel dürfen Sie dann auch wählen gehen.
Es gibt einige Vorraussetzungen, zum Beispiel:
- Sie brauchen eine Niederlassungserlaubnis oder einen bestimmten Aufenthaltstitel.
- Sie müssen schon eine bestimmte Zeit in Deutschland leben (meistens 8 Jahre).
- Sie müssen Ihr eigenes Geld verdienen.
- Sie müssen schon etwas Deutsch sprechen und einen Einbürgerungstest machen.
- Sie müssen oft Ihre andere Staatsangehörigkeit aufgeben (nicht immer, es gibt Ausnahmen).
Die Vorraussetzungen sind oft unterschiedlich. Das hängt zum Beispiel von Ihrer Nationalität ab. Hier können Sie die Einbürgerung machen und Beratung bekommen:
Mehr Informationen finden Sie online zum Beispiel unter www.einbuergerung.hessen.de.
Sie können weitere Beratung auch hier bekommen:
- Migrationsberatung (von AWO, Caritas, Bildungsverein Kreidekreis)
- Zentrale Anlaufstellen für Menschen mit Fluchthintergrund (in Bad Salzschlirf, Ebersburg, Gersfeld, Hünfeld, Neuhof)
- Jugendmigrationsdienst
Freiwillige Rückkehr
Wenn Sie freiwillig in Ihr Heimatland zurück möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Unterstützung. Sie können zuerst zu einer Rückkehrberatung gehen. Dort bekommen Sie Informationen über
- Möglichkeiten, das Flugticket zu bezahlen
- Programme zur Reintegration in Ihrem Herkunftsland
Wenn Sie zu der Beratung gehen, hat das keinen Einfluss auf Ihren Asylprozess oder auf Ihren Aufenthalt. Die Rückkehrberatung in Fulda finden Sie bei der Ausländerbehörde.
Mehr Informationen über freiwillige Rückkehr finden Sie auch hier: www.returningfromgermany.de
Regeln im Zusammenleben
Das Leben in Deutschland bietet den Bürgern sehr viele Freiheiten. Damit die Menschen zusammen in Frieden leben können, muss es Regeln geben. Diese Regeln sind in Gesetzbüchern aufgeschrieben.
Es gibt aber auch Regeln, die nicht in Gesetzbüchern stehen, zum Beispiel, welches Verhalten höflich ist. Wenn man neu in einem Land ist, braucht man ein bisschen Zeit, um diese Regeln zu kennen. Die Seite www.refugeeguide.de und die App Ankommen versuchen, ein paar von diesen Regeln zu erklären.