Zur Hauptnavigation springen Zum Inhalt springen

Arbeits­erlaubnis

Arbeitserlaubnis

Personen mit einem Aufenthaltstitel
Mit einem Aufenthaltstitel dürfen Sie in Deutschland meistens arbeiten. Auf Ihrem Aufenthaltstitel steht dann „Erwerbstätigkeit gestattet“.

Personen aus der EU, Liechtenstein, Norwegen, Island und der Schweiz
Sie brauchen keine Arbeitserlaubnis. Sie können direkt in Deutschland arbeiten.

Akademiker aus dem Ausland
Wenn Sie einen Abschluss von einer Hochschule oder Universität haben, können Sie eine „Blaue Karte EU“ bekommen. Dafür muss der Abschluss in Deutschland anerkannt sein oder mit einem deutschen Abschluss vergleichbar sein. Die Blaue Karte ist eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis und bis zu 4 Jahre gültig. Dafür brauchen Sie:

  • einen Hochschulabschluss und
  • eine Arbeit in Deutschland mit einem Mindestgehalt von 53.600 € (Brutto) im Jahr oder
  • einen Abschluss in bestimmten Berufen, in denen Fachkräfte in Deutschland fehlen (z.B. Ärzte, Naturwissenschaftler, Mathematiker) und ein Mindestgehalt von 41.808 € im Jahr

Eine Blaue Karte EU können Sie bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde  beantragen. 
 

Asylbewerber und geduldete Personen
Sie dürfen nur dann arbeiten, wenn die Ausländerbehörde  das erlaubt. Das wird dann in die Aufenthaltsgestattung oder in die Duldung geschrieben. Bevor man arbeiten kann, muss man also eine Erlaubnis bei der Ausländerbehörde holen. 

Asylbewerber dürfen dann arbeiten, wenn sie mindestens seit 3 Monaten in Deutschland sind. Bei einer Duldung ist das auch so. Eine Ausbildung kann man mit einer Duldung aber sofort beginnen.

Asylbewerber und geduldete Personen aus sogenannten "sicheren Herkunftsstaaten" dürfen in Deutschland nicht arbeiten. Außer sie haben vor dem 31.08.2015 einen Asylantrag gestellt. "Sichere Herkunftsstaaten" sind: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien.

Arbeitserlaubnis beantragen

Für den Antrag auf Erlaubnis brauchen Sie:

  • das Formular „Antrag auf Erwerbstätigkeit“. Das Formular finden Sie bei der Ausländerbehörde und online hier
  • eine Zusage für eine Stelle oder besser einen Arbeitsvertrag.

Die Erlaubnis gilt immer nur so lange, wie es in Ihrem Ausweis steht. Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, müssen Sie einen neuen Antrag stellen.

Sie brauchen noch Hilfe bei dem Ausfüllen von den Formularen? Dann können Sie hier kostenlose Hilfe bekommen: