Das Integrationsbüro des Landkreises Fulda unterstützt bestimmte Personen, die mehr als 3 Kilometer vom Kursort entfernt wohnen und ihn deshalb zu Fuß nicht erreichen können. Diesen Personen entstehen täglich Kosten für die Fahrt zum Kurs.
Fördern möchten wir besonders diejenigen, die nur knapp ohne staatliche Leistungen auskommen. Das betrifft Teilnehmer, die nach Abzug der monatlichen Fahrtkosten zum Integrationskurs bis zu 100 € über dem Sozialleistungs-Niveau liegen.
Gerne prüfen wir für Sie, ob Sie die Hilfe in Anspruch nehmen können. Dazu füllen Sie einen Antrag aus. Den Antrag geben Sie beim Integrationsbüro zusammen mit diesen Unterlagen ab:
- Bescheid über die Verpflichtung zum Integrationskurs
- Meldebescheinigung
- Nachweis, dass Sie keinen Anspruch auf finanzielle Hilfe vom Staat haben. Hier reicht ein Ablehnungsbescheid des Kreisjobcenters mit Berechnungsbogen meist aus.
- Nachweis über einen erfolglosen Antrag auf Kostenbefreiung bei der BAMF-Behörde
Vereinbaren Sie dazu gerne einen Termin mit uns. Sie erreichen uns unter den Telefonnummern 0661 6006-8087 oder 0661 6006-8088. Außerdem können Sie per E-Mail an integrationsbuero@landkreis-fulda.de Kontakt mit uns aufnehmen.
Übrigens:
Für Personen, die staatliche Leistungen erhalten (zum Beispiel Hilfe vom Kreisjobcenter), gibt es ebenfalls einen Fahrtkosten-Zuschuss. Diese Hilfe gewährt die BAMF-Behörde. Auch hier muss ein Antrag gestellt werden. Sprechen Sie dazu Ihre Sprachschule an. Dort bekommen Sie Hilfe beim Ausfüllen Ihres Antrags.
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!
Ihr Integrationsbüro